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   OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23 (SA Z)   

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OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23 (SA Z) (https://dejure.org/2023,2105)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2023 - 1 AR 2/23 (SA Z) (https://dejure.org/2023,2105)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 1 AR 2/23 (SA Z) (https://dejure.org/2023,2105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    Entscheidungszuständigkeit des im Rechtszug zunächst höheren Gerichts bei Zuständigkeitsstreitigkeit zweier Spruchkörper desselben Gerichts; Entscheidung über eine Zuständigkeitsstreitigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren; Bindungswirkung einer Zuständigkeitsentscheidung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.07.2022 - X ARZ 3/22

    Gerichtsstandbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Spruchkörpern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23
    Die Regelungen in § 281 Abs. 2 Satz 2, 4 ZPO sind auf die Frage des Bestehens einer funktionellen Zuständigkeit nach §§ 72a, 119a GVG entsprechend anzuwenden (BGH, Beschluss vom 26.7.2022, X ARZ 3/22, zitiert nach juris).

    Denn es reicht aus, dass die 4. Zivilkammer des Landgerichts durch den den Parteien bekannt gemachten Beschluss vom 2.12.2022 ihre Zuständigkeit verneint und, geschehen durch die Begleitverfügung desselben Datums, die Sache dem 3. Zivilsenat des Landgerichts zur Übernahme vorgelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26.7.2022, X ARZ 3/22, zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 AR 84/03

    Erfüllungsort für anwaltliche Honorarforderungen; Bindungswirkung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23
    Beide Entscheidungen genügen den Anforderungen, die an das Merkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind, weil es dafür allein darauf ankommt, dass eine den Parteien bekannt gemachte beiderseitige Kompetenzleugnung vorliegt (statt vieler: Senat NJW 2004, 780; Zöller/Schultzky, a. a. O., § 36, Rn. 34 f.).

    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, Beschluss vom 17.5.2011, X ARZ 109/11, zitiert nach juris; Senat, JMBl. 2007, 65, 66; NJW 2006, 3444, 3445; 2004, 780; eingehend ferner: Tombrink, NJW 2003, 2364 f.; jeweils m. w. N.).

  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 99/20

    Zuständigkeitsregelungen im Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23
    Die Regelung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist nach allgemeiner Auffassung auf Fälle wie den vorliegenden, in denen mehrere Spruchkörper desselben Gerichts um ihre Zuständigkeit streiten und die Entscheidung dieses Kompetenzkonflikts nicht von der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, sondern von einer gesetzlichen Zuständigkeitsregelung wie der des § 72a Abs. 1 Nr. 6 GVG abhängt, entsprechend anzuwenden (Senat, Beschluss vom 17.5.2021, 1 AR 20/21 (SA Z), zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 15.9.2020, 101 AR 99/20, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 22.3.2018, 2 AR 11/18, zitiert nach juris; OLG Nürnberg MDR 2018, 1015, 1016; OLG Hamburg, Beschluss vom 12.10.2018, 6 AR 17/18, zitiert nach juris; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., § 36 Rn. 39; MünchKomm./Patzina, ZPO, 6. Aufl. § 36 Rn. 6; jeweils m. w. N.).

    Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus ist mit der einschlägigen Rechtsprechung (BayObLG, Beschluss vom 15.9.2020, 101 AR 99/20) und damit in ebenfalls - mindestens - vertretbarer Weise davon ausgegangen, dass die Verfolgung weiterer, der Zuständigkeit der allgemeinen Zivilkammer unterfallender Ansprüche durch die Antragstellerin dem Bestehen der Sonderzuständigkeit nach § 72a Abs. 1 GVG nicht entgegensteht, sondern vielmehr zur Zuständigkeit des nach § 72a Abs. 1 GVG berufenen Spruchkörpers für das gesamte Verfahren führt.

  • OLG Brandenburg, 17.05.2021 - 1 AR 20/21

    Voraussetzungen der Gerichtsstandsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23
    Die Regelung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist nach allgemeiner Auffassung auf Fälle wie den vorliegenden, in denen mehrere Spruchkörper desselben Gerichts um ihre Zuständigkeit streiten und die Entscheidung dieses Kompetenzkonflikts nicht von der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, sondern von einer gesetzlichen Zuständigkeitsregelung wie der des § 72a Abs. 1 Nr. 6 GVG abhängt, entsprechend anzuwenden (Senat, Beschluss vom 17.5.2021, 1 AR 20/21 (SA Z), zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 15.9.2020, 101 AR 99/20, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 22.3.2018, 2 AR 11/18, zitiert nach juris; OLG Nürnberg MDR 2018, 1015, 1016; OLG Hamburg, Beschluss vom 12.10.2018, 6 AR 17/18, zitiert nach juris; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., § 36 Rn. 39; MünchKomm./Patzina, ZPO, 6. Aufl. § 36 Rn. 6; jeweils m. w. N.).

    Sie steht im Einklang damit, dass nach dem Willen des Gesetzgebers der gesetzlichen Sonderzuständigkeit nach § 72a Abs. 1 Nr. 6 GVG alle erbrechtlichen Angelegenheiten im Sinne des 5. Buches des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterfallen (BT-Drucks. 19/13828, 22 f.; Senat, Beschluss vom 21.2.2022, 1 AR 4/22 (SA Z), zitiert nach juris; Beschluss vom 17.5.2021, 1 AR 20/21 (SA Z), zitiert nach juris) und sie damit jedenfalls die § 27 ZPO unterfallenden Fallgestaltungen erfasst (Zöller/Lückemann, a. a. O., § 72a GVG, Rn. 9; Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 19. Aufl., § 72a GVG, Rn. 8; Anders/Gehle/Hunke, ZPO, 81. Aufl., § 72a GVG, Rn. 13; weitergehend: Senat, Beschluss vom 21.2.2022, 1 AR 4/22 (SA Z), zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 30.8.2021, 2 AR 38/21, zitiert nach juris; BeckOK/Graf, GVG, Stand 15.11.2022, § 72a, Rn. 16b; Graf/Feldmann, GVG, § 72a, Rn. 16b).

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, Beschluss vom 17.5.2011, X ARZ 109/11, zitiert nach juris; Senat, JMBl. 2007, 65, 66; NJW 2006, 3444, 3445; 2004, 780; eingehend ferner: Tombrink, NJW 2003, 2364 f.; jeweils m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, Beschluss vom 17.5.2011, X ARZ 109/11, zitiert nach juris; Senat, JMBl. 2007, 65, 66; NJW 2006, 3444, 3445; 2004, 780; eingehend ferner: Tombrink, NJW 2003, 2364 f.; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09

    Erneute Verneinung der Rechtswegzuständigkeit durch das verwiesene Gericht;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23
    Die Vorschrift eröffnet die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts auch im Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe vor der Rechtshängigkeit der Hauptsache, wenn - wie hier geschehen - das Verfahren durch die Mitteilung der Antragsschrift an die gegnerische Prozesspartei in Gang gesetzt worden ist (BGH, Beschluss vom 16.4.2019, X ARZ 143/19, zitiert nach juris; Beschluss vom 30.7.2009, Xa ARZ 167/09, zitiert nach juris).
  • KG, 22.03.2018 - 2 AR 11/18

    Zuständigkeitsbestimmungsbestimmungsverfahren: Negativer Kompetenzkonflikt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23
    Die Regelung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist nach allgemeiner Auffassung auf Fälle wie den vorliegenden, in denen mehrere Spruchkörper desselben Gerichts um ihre Zuständigkeit streiten und die Entscheidung dieses Kompetenzkonflikts nicht von der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, sondern von einer gesetzlichen Zuständigkeitsregelung wie der des § 72a Abs. 1 Nr. 6 GVG abhängt, entsprechend anzuwenden (Senat, Beschluss vom 17.5.2021, 1 AR 20/21 (SA Z), zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 15.9.2020, 101 AR 99/20, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 22.3.2018, 2 AR 11/18, zitiert nach juris; OLG Nürnberg MDR 2018, 1015, 1016; OLG Hamburg, Beschluss vom 12.10.2018, 6 AR 17/18, zitiert nach juris; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., § 36 Rn. 39; MünchKomm./Patzina, ZPO, 6. Aufl. § 36 Rn. 6; jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 12.10.2018 - 6 AR 17/18

    Zuständigkeit einer Spezialkammer für Streitigkeiten aus Bank- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23
    Die Regelung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist nach allgemeiner Auffassung auf Fälle wie den vorliegenden, in denen mehrere Spruchkörper desselben Gerichts um ihre Zuständigkeit streiten und die Entscheidung dieses Kompetenzkonflikts nicht von der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, sondern von einer gesetzlichen Zuständigkeitsregelung wie der des § 72a Abs. 1 Nr. 6 GVG abhängt, entsprechend anzuwenden (Senat, Beschluss vom 17.5.2021, 1 AR 20/21 (SA Z), zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 15.9.2020, 101 AR 99/20, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 22.3.2018, 2 AR 11/18, zitiert nach juris; OLG Nürnberg MDR 2018, 1015, 1016; OLG Hamburg, Beschluss vom 12.10.2018, 6 AR 17/18, zitiert nach juris; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., § 36 Rn. 39; MünchKomm./Patzina, ZPO, 6. Aufl. § 36 Rn. 6; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts i.R.d. Prozesskostenhilfe für eine Klage auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23
    Die Vorschrift eröffnet die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts auch im Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe vor der Rechtshängigkeit der Hauptsache, wenn - wie hier geschehen - das Verfahren durch die Mitteilung der Antragsschrift an die gegnerische Prozesspartei in Gang gesetzt worden ist (BGH, Beschluss vom 16.4.2019, X ARZ 143/19, zitiert nach juris; Beschluss vom 30.7.2009, Xa ARZ 167/09, zitiert nach juris).
  • KG, 30.08.2021 - 2 AR 38/21

    Zuständigkeitsbestimmung: Gesetzliche Sonderzuständigkeit für erbrechtliche

  • OLG Nürnberg, 18.06.2018 - 1 AR 990/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • OLG Brandenburg, 21.02.2022 - 1 AR 4/22

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung; Gegenüber Parteien

  • OLG Nürnberg, 16.09.1980 - 1 W 1404/80

    Möglichkeit der Begründung der internationalen Zuständigkeit eines deutschen

  • OLG Brandenburg, 30.12.2021 - 1 AR 47/21

    Absonderungsrechte nach der InsO Funktionelle Gerichtszuständigkeit

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